Kirchliches Leben

Gottesdienst

Die Verkündigung des Wortes Gottes steht im Mittelpunkt des Gottesdienstes und dessen Ordnung (Liturgie) ist dieser untergeordnet. Die Elemente des Gottesdienstes sind: Gemeindegesang, Gebete, Schriftlesung, Predigt, Segen, Kollekte.

Sakramente

Sie vermitteln nicht das Heil, sondern sie sind sichtbare Wahrzeichen (Symbole) für die Gnade und Gegenwart Jesu Christi durch den Heiligen Geist. Die Kirche kennt zwei Sakramente, die beide nach der Überlieferung von Jesus eingesetzt sind: Taufe und Abendmahl.

Die Taufe ist das Symbol für die Vergebung der Sünden, für die Teilhabe am Leib Christi und für die Begleitung und Erneuerung des Lebens durch den Heiligen Geist. Die Taufe findet meist in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes statt (liegt im Ermessen der Eltern) und führt im Normalfall ein Pfarrer/eine Pfarrerin durch. Prinzipiell kann man sich in jedem Alter taufen lassen.

Das Abendmahl ist das Symbol für die Gemeinschaft unter den Kommunizierenden und für eine lebensschaffende Erinnerung an die Vergebung der Sünden. Gleichzeitig ist das Abendmahl ein Zeichen der Hoffnung für das große Mahl Gottes in seinem kommenden Reich. Es ist also im Kern ein Erinnerungsmahl, bei dem sich nicht Brot und Wein wandelt sondern der Glaubende verwandelt wird.

In der Leuenberger Konkordie haben die beiden evangelischen Kirchen eine Einigungsformel gefunden, deren Kernaussage lautet: „Jesus Christus schenkt sich selbst“.

Die Abendmahlsordnung ist gemäß der Gemeindeautonomie in den Gemeinden unterschiedlich. Es sind alle Gottesdienstteilnehmenden zum Abendmahl eingeladen. Abendmahlsfeiern finden im Rahmen der Sonntagsgottesdienste in der Regel ein Mal pro Monat und an den hohen Feiertagen statt.

Konfirmation

Jugendliche werden in der Regel mit 14 bzw. 15 Jahren konfirmiert. Diese Handlung ist kein Sakrament, sondern ein Akt, bei dem der/die Jugendliche das bekräftigt, was die Eltern bei der Taufe stellvertretend versprochen haben. Mit der Konfirmation erwirkt der Konfirmierte das aktive Wahlrecht in der Kirche.

Trauung

Voraussetzung für die Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Trauungen finden in eigenen Trauungsgottesdiensten statt, die der Pfarrer/die Pfarrerin durchführt. Einer der beiden Partner sollte reformiert sein, zwingend vorgeschrieben ist das aber nicht. Für nicht standesamtlich geschlossene Verbindungen besteht die Möglichkeit eines kirchlichen Segnungsgottesdienstes. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Begräbnis

Das Begräbnis leitet der Pfarrer/die Pfarrerin. Dem Begräbnis geht in der Regel ein seelsorgerliches Gespräch mit den Angehörigen voraus.

Feiertage

Palmsonntag, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Reformationstag, Weihnachten.