Ulrich Körtner: Thematik assistierter Suizid wird uns weiter begleiten

Für den Wiener Theologen und Ethiker Ulrich Körtner bleibt offen, was der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Sterbeverfügungsgesetzes für kirchliche Pflege- und Betreuungseinrichtungen bedeute. In einem Gastkommentar für die Wochenzeitung „Die Furche“ (28. Oktober) betont Körtner: „In den Erläuterungen zum Gesetz steht zu lesen, eine Einrichtung könne nicht dazu gezwungen werden, Suizidhilfe bereitzustellen oder in ihren Leistungskatalog aufzunehmen. Im Gesetzestext steht davon nichts.“ Einer Bewohnerin oder einem Bewohner eines Heimes den assistierten Suizid mit Hilfe Dritter zu untersagen, werde rechtlich kaum möglich sein. Zu prüfen bleibe, ob die Einrichtungen den eigenen Mitarbeitenden die Mitwirkung untersagen können werde.

„Assistierter Suizid wird nun doch zur neuen Normalität.“

Kritisch sieht Körtner auch die unklare Position des Gesetzesentwurfs zur Suizidbeihilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die dreiwöchige Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs sei zudem zu kurz angesetzt. Erfreulich sei hingegen, dass „die Mitwirkung am Suizid auch zukünftig keine ärztliche Aufgabe“ sei, sowie der angekündigte Ausbau der Palliativversorgung. Insgesamt wertet Körtner den Entwurf als „respektablen Kompromiss“. Gleichwohl räumt er ein: „Ob man es will oder nicht, der assistierte Suizid wird nun eben doch zur neuen Normalität. Das gilt es zu respektieren. Ein Anlass zu Freude ist es für mich nicht.“

epdÖ