Synode H.B.

Synode H.B. 2024 Oktober

„Integration“ beschreibt nach der soziologischen Theorie den dynamischen, lange andauernden und sehr differenzierten Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens. In den Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in Österreich werden diese Schritte hin zu einer hoffentlich gelungenen Integration in wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten zu A. und H.B. forciert. Mit dem 1.1.2025 sind hier weitere wegweisende Entscheidungen in Kraft, die wir im folgenden Bericht von der 2. Session der 18. Synode der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich kurz beleuchten wollen.

Wertschätzende Gesprächskultur

Am 19. Oktober fand die Synode der Reformierten Kirche Österreich in Salzburg statt. Unter dem Vorsitz von Georg Jünger, der in seiner Andacht zum 4. Kapitel des Epheserbriefes auf den gemeinsamen weiteren Weg und die Bedeutung einer wertschätzenden Gesprächskultur hinwies, trafen sich die Delegierten aus unseren reformierten Gemeinden zu einer eintägigen Sitzung. Es wurde auch heftig diskutiert, manche Fragen wurden geklärt, manches blieb offen und wird in weiteren Arbeitsgruppen und Ausschüssen weiterbehandelt. Im Mittelpunkt standen dabei zwei Anträge, die jeweils einstimmig von allen Anwesenden unterstützt wurden.

Vermehren der Integration

Der erste Antragstext hatte den sperrigen Titel „Kirchenverfassungsgesetz zur Übertragung der wirtschaftlichen Einheit Kirchenamt A.B. und der Dienstverhältnisse von geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in Ausbildung zum geistlichen Amt und von weltlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern im Zusammenhang mit der vermehrten Integration der Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in die Evangelische Kirche A.u.H.B. mit der damit verbundenen Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben“. Die Beratungen und Vorarbeiten dazu laufen bereits seit einigen Jahren und sind nun zusammengefasst und sollen demnächst in einem Vertrag der beiden Kirchen vorliegen, der diese Aspekte der beiden Kirchen künftig in der gemeinsamen Evangelische Kirche A. u. H.B. regeln wird. Pfarrerinnen und Pfarrer etwa sind ab dem 1. Jänner damit nicht weiter bei der Lutherischen oder der Reformierten Kirche angestellt, sondern bei der Evangeli-schen Kirche A. und H.B. Das Dienstrecht und die Ordnung des geistlichen Amtes sind angeglichen. Den Gemeinden der Reformierten Kirche wird aber weiterhin die Gemeindeautonomie zugestanden, besonders in Hinblick auf Kirchenbeitrag und konfessionelle, theologische, liturgische Bestimmungen. Hier bleiben die Eigenständigkeiten der beiden Kirchen weiterhin gewahrt.

Pfarrerinnen und Pfarrer dringend gesucht

Die Synode hat weiters die Evaluierungen der beiden Gemeinden Bludenz und Dornbirn diskutiert und es wurde beschlossen, dass beide Gemeinden die Pfarrstellen ausschreiben können. Derzeit sind zwei, ab dem Sommer 2025 drei von vier Vorarlberger Gemeinden vakant und es werden dringend Pfarrerinnen und Pfarrer gesucht. Ebenfalls vakant ist die Gemeinde Wien Süd und voraussichtlich ab dem Herbst 2026 auch die Pfarrstelle Linz-Leonding. Damit hat sich auch das große Problem der Kirche gezeigt: Es fehlen bereits aktuell, wie in den Evangelischen Kirchen in Deutschland und in der Schweiz, Pfarrpersonen. Und so wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem zukunftsweisenden Inhalt: „Zukunftsszenarien für die Kirche H.B., insbesondere in Hinblick auf einen künftigen Stellenplan, und Amtsaufträge für geistliche AmtsträgerInnen zu entwickeln.“ Auf der kommenden Session am 29. März 2025 in Vorarlberg soll dann über erste Erkenntnisse berichtet werden.

Harald Kluge

Foto: Im Uhrzeigersinn v.l.n.r.: Réka Juhász, Leopold Potyka, Georg Jünger, Thomas Hennefeld, Michael Meyer, Walter Werner, Ulrike Becvar-Sauseng, Eva Lahnsteiner, Robert Colditz, Annette Schellenberg-Lagler, Günther Sejkora, Susanne Stadler, Andreas Raschke, Christiane Brauns, Ralf Stoffers, Jonas Fuchs, Johann Lamb, Richard Schreiber (fehlt auf dem Foto), Richard Kádas, Judith Beham, Johann Oswald
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