Reformation und Bildersturm in Zürich vor 500 Jahren

Ittinger Bildersturm 1524, wikimedia


Vor 500 Jahren zu Pfingsten fand der Bilderstürm in Zürich statt, und damit ein Startschuss für die reformierte Reformation. Universitätsassistent Thomas Scheiwiller untersucht diesen reformatorischen Aspekt.

Bekenntnis zu ›leeren‹ Kirchen in Zürich

„Ir habt ein schönen sturm gethon! Ist das die reformation?“ fragte damals höhnisch ein Kritiker der Reformation, Thomas Murner (Murner, Narren, 221). Die Bilderfrage ist neben der Rechtfertigungslehre, dem Schriftverständnis oder der Sakramentenlehre ein zentraler Aspekt der reformatorischen Auseinandersetzung mit der ‚alten Lehre‘, wie die römisch-katholische Kirche bezeichnet wird.

Bilderstürme als revolutionärer Akt

Schon vor Zwingli haben sich reformatorische Theologen bildkritisch geäußert: In Predigt und Schriften haben die Reformatoren Andreas Karlstadt 1522 in Wittenberg (Karlstadt, Abtuung) und Leo Jud bzw. Ludwig Hätzer (Hätzer, Urteil) 1523 in Zürich die Bilderverehrung aus verschiedenen Gründen hinterfragt. Auch Martin Luther sieht sich gezwungen, zur Bilderfrage Stellung zu beziehen. Wie so oft kommt es dabei sowohl zu Übereinstimmungen als auch zu Differenzen mit den Positionen des Zürcher Reformators Ulrich Zwingli.
Unter einem Bildersturm wird oft ein unkontrollierter und revolutionärer Akt durch größere Bevölkerungsteile verstanden. Derartige Ereignisse haben sich in der alten Eidgenossenschaft nur vier Mal ereignet: Im Juli 1524 in der Kartause Ittingen (Thurgau), im Februar 1529 in der Abtei St. Gallen, ebenfalls im Februar 1529 in mehreren Sakralbauten Basels und 1531 in der Kollegiatkirche in Neuenburg. In all diesen Fällen konnte hinter der religiösen Begründung für die Kirchenräumungen eine politische Herrschaftskritik nachgewiesen werden. In allen anderen Fällen von Bilderstürmen innerhalb der Eidgenossenschaft handelte es sich entweder um Aktionen Einzelner bzw. Weniger oder um von den Gemeinden geleitete Räumungen der Kirchen (Körner, Bilder, 244). In Zürich handelte es sich um einen historischen Musterfall für einen von Theologen empfohlenen (ZS III, 435) und der Regierung angeordneten Bildersturm.

Von der Bilderzerstörung zum organisierten Bildersturm

Die Einzelstürme stellen sich für die Regierungen als Schwierigkeit dar, da sie bei der übrigen Bevölkerung als politische Provokation aufgefasst werden (Jezler/Jezler/Göttler, Bilderstreit, 97–101). Die Bilderzerstörung als Mittel der Kirchenkritik kann sich bereits auf eine mittelalterliche Tradition berufen (Jaritz, Objektkritik). Besonders die im katholischen Jahreskalender eingeplanten Frei- und Festzeiten, wie Weihnachten, Neujahr oder Fasching bzw. Fastnacht werden von den Bürger:innen oft als revolutionäre Gelegenheiten wahrgenommen (Scribner, Reformation). So haben die ersten spontanen Bilderstürme in Zürich jeweils an Sonntagen stattgefunden (6./13. September 1523). An der Zweiten Zürcher Disputation, einem theologischen Streitgespräch im Oktober 1523, wird das Bilderverbot diskutiert, wobei sich die Bildgegner durchsetzen können. Während man die individuellen und spontanen Bilderstürmer sofort ahndet, werden gleichzeitig die Altarbilder geschlossen bzw. verhängt und keine neuen Bilder mehr angeschafft. Der Zürcher Rat hat außerdem versprochen, bis Pfingsten 1524 eine Regelung zum Bilderproblem zu finden. Allerdings sieht sich der Rat erst nach dem Bildersturm und der Altarzerstörung in Zollikon an Pfingsten 1524 unter Zugzwang: Er beschließt die Bilder aus den Kirchen zu entfernen, womit die Phase der organisierten Bilderstürme eingeleitet wird. Auch sprachlich kommt es zu Verschiebungen: noch vor dem Entscheid vom 15. Juni spricht der Rat von Bildern – danach nur noch von ›Götzen‹ (Körner, Bilder, 239). Zwischen dem 20. Juni und dem 2. Juli 1524 werden die Kirchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von ihren Bildern bzw. ›Götzen‹ – wie Zwingli und andere Reformatoren sie bezeichneten – bereinigt (Altendorf, Stellung, 13).

zerschlagen, zerhackt, zerrissen, verhökert

Dabei werden Fresken abgeschlagen, Altäre zerhackt, Skulpturen verbrannt, Bibliotheken zensuriert, Handschriften zerrissen und das Pergament verhökert – wie das beim sog. Zürcher Büchersturm von 1525 der Fall war –, Schmuck und Messgewänder verkauft, liturgische Geräte und Metallschmuck eingeschmolzen. Teile der liturgischen Gegenstände werden auch in katholische Gebiete verkauft (Jezler, Tempelreinigung, 75; Körner, Bilder, 240f.). Der Grund dafür ist die verbreitete humanistische Kritik an der Werkgerechtigkeit und Leistungsfrömmigkeit. Die Reformatoren stellen sich gegen das Ansuchen um Hilfe bei den Heiligen und gegen einen mit unangemessenem Luxus überladenen Kirchenraum. Außerdem stören sie sich an der naturalistischen Darstellung der Bilder, die sie als zu aufreizend bzw. zu obszön einstufen (Jezler/Jezler/Göttler, Bilderstreit, 87f.): So wurde die „Magdalena so huerisch gemaalet“, dass es den Pfarrern unmöglich war „mäß zu haben“ oder ein „fromm Johanns evangelist [stat] so jünkerisch, kriegisch, kuplig, daß die wyber davon habend ze bychten ghebt“ (CR 91, IV, 145f.).

Dabei kommt es auch zu ungeahnten Neuerungen: Einerseits dürfen Stifter:innen ihre Schenkungen wieder abholen. Bis anhin sind diese automatisch in Kirchenbesitz übergegangen. Das konkurrierende Schenkungsverhalten verschiedener Familien, das Heil und Ehre zum Ziel hat, ist für Zwingli unerträglich (Jezler/Jezler/Göttler, Bilderstreit, 89). Der ›Stuhlsturm‹ von 1524 im Zürcher Großmünster hat andererseits aufgezeigt, dass mit der Zerstörung der mitunter reichlich verzierten Kirchenstühle des Bürgertums auch eine soziale Kritik ›von unten‹ erfolgt, die über das theologische Bilderverbot hinausgeht. Zwingli und seine Mitstreiter unterstützen deshalb einen geordneten Bildersturm, um zu verhindern, dass weitere sozialrevolutionäre Forderungen, wie die Abschaffung der Leibeigenschaft oder die Zahlung des Zehnt, voreilig in die Diskussion miteinbezogen werden. Allerdings stellt sich Zwingli bereits 1525 – ohne jedoch einen Rückbezug auf die Reformation und die Schrift zu nehmen – gegen die Leibeigenschaft (die sog. ›Eigenleute‹). Bei der Abgabe des Zehnten hat er sich für eine Umwidmung der Abgabe zugunsten der Obrigkeit ausgesprochen (Kamber, Reformation, 127).

Bekenntnis zu ›leeren‹ Kirchen

Mit dem Erlös der verkauften Kirchenkunst ist eine von der Obrigkeit organisierte Armenfürsorge geplant. Zwingli schreibt: „Du sollst das Geld, das man für die Bilderverehrung auslegt, für die Armen verwenden!“ (ZS III, 436) Die Organisation der Bilderkritik hat für die Zürcher Reformation demnach nicht nur theologische, sondern auch soziale und politische Konsequenzen. Während einerseits theologisch gegen den Katholizismus und das Luthertum Stellung bezogen wird, hat man andererseits das Fürsorgesystem stützen können. Die damit verbundenen Enteignungsmaßnahmen haben überdies zur Festigung des religiösen und politischen Machtanspruchs geführt. Die religiöse Kontrolle über die Bilder ist zusehends zu einer staatlichen Angelegenheit geworden. (Jezler/Jezler/Göttler, Bilderstreit, 102; Altendorf, Stellung; Jezler, Etappen, 171–174).
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Dass der Bildersturm auch als ein Stück Propagandageschichte des neuen Glaubens gelesen werden kann, zeigt die Entstehungsgeschichte des Kanzellettners im Großmünster Zürich. Dieser wird 1526 aus Altarplatten verschiedener Zürcher Kirchen gebaut und am 11. September, dem Tag der Stadtheiligen Felix und Regula, mit einer Predigt Zwinglis ›eingeweiht‹. Während die Bilderfrage 1523 noch den Gemeinden überlassen wird, hat der Zürcher Rat und Zwingli deren Regulierung immer stärker an sich gezogen. Die Festigung der Reformation in Zürich führt dazu, dass die Bevölkerung das Bilderverbot nicht nur als religiöses Bekenntnis befolgt. Zunehmend kommt eine politische Dimension hinzu (Jezler, Etappen, 173): Als erster reformierter Ort der Eidgenossenschaft muss sich Zürich mit dem Bekenntnis zu ›leeren‹ Kirchen auch politisch von seinen Nachbarn abgrenzen.

Der unsichtbare Gott – Von der Schrift verborgen und vom Bild verbannt

Religionen werden über Medien vermittelt. Die Reformation hat die christlichen Medien nicht grundlegend abgelehnt, sondern auf die aus ihrer Sicht wesentlichen Medien reduziert: allen voran auf das Wort (ZS II, 77). Dabei wird das Wort in der Bibel offenbart und in Form der Bekenntnisse sowohl als Glaubenslehre zusammengetragen als auch im Sinne eines kirchlichen Selbst- und Rechtsverständnis artikuliert. Ergänzt wird dieser Zuschnitt auf das Wort mit den sinnlichen Zeichen der Sakramente Taufe und Abendmahl. Der auf die Kanzel und den Taufstein – also Wort und Sakrament – begrenzte Kirchenraum, der sich den Altären und Bildern entledigte, war schon zur Reformationszeit eine Eigenheit und ein Merkmal der Reformierten (Altendorf, Stellung, 11). Die Reformation des Glaubens ging mit einer Revolution des Verständnisses von religiösen Zeichen einher (Stollberg-Rilinger, Zeremoniell, 392). Ausgehend von einer pointierten Stelle in Zwinglis Schrift, Wer Ursache zum Aufruhr gibt aus dem Jahr 1524, sollen im Folgenden einzelne theologische Punkte zur Bilderkritik erörtert werden:

„Man streitet auch unter Christen darüber, ob man Gottes- und Heiligenbilder haben solle oder nicht. Schau nach 2. Mose 20,4, da findest du es eindeutig gesagt, daß man sie nicht haben soll. Dennoch will man mit viel menschlicher Spitzfindigkeit beweisen, wie die Bilder uns lehren und zu Andacht und Tugend erziehen. Das geschieht aber alles ohne Grund des Glaubens. Wo rechter Glaube ist, da weiß dieser wohl, daß er nicht von den Götzen und Bildern an den Wänden herrührt, sondern vom Gottesgeist, der uns zu Gott hinzieht [vgl. Joh 3,6–7; 6,44]. Er erkennt auch, daß sein Gott ein unsichtbarer, unabbildbarer Gott ist, der unterschieden sein will von den Abgöttern, für die man den Prunk und Trug der Götzenbilder errichtete.“ (ZS I, 368)

Ein Grundpfeiler Zwinglis Theologie ist sein Spiritualismus.

Der Geist Gottes wirkt unmittelbar direkt und nicht vermittelt über Medien, was auch in der Ablehnung einer Realpräsenz im Abendmahlsstreit deutlich wird (Lutz, Spiritualität). Eine Vermittlung des Glaubens über den Umweg des Bildes lehnte der Leutpriester mit Verweis auf das Bilderverbot im Dekalog (Ex 20,4) ab: von außen wirkt die Schrift und von innen der Geist. Eine Bildvermittlung sei unbiblisch (ZS III, 437). Nur der göttliche Geist könne eine Glaubensbeziehung aufbauen – das Bild ist nur ein flüchtiger Reiz (ZS III, 440). Ebenso verwehrt Zwingli sich der Abbildung Christi, dem alleinigen Heilsmittler (ZS II, 254). Weder könne dessen göttliche Natur abgebildet werden noch dürfe seine menschliche Natur verehrt werden (ZS III, 439). Zwingli lehnte die sakralen Bilder nicht nur ab, sondern duldete diese – im Unterschied zu Luther – nicht einmal. Allerdings handelt es sich bei Zwingli weniger um ein absolutes Bilderverbot als vielmehr um eine Ablehnung unsichtbare Geschöpfe darzustellen (ZS II, 227) und zu verehren (ZS III, 436–438).

Von möglichen Versuchungen

Auch wenn Zwingli von sich behauptet, dass er „für andre menschen lust hab in schönem gemäld und ständen bilden“ (CR 91, IV, 84) – also mehr als andere Menschen Freude an Bilder und Statuen hat –, so bewertet er diese theologisch nicht als ›neutrale Dinge‹ (ZS III, 440). Luther hingegen hat Bilder und Statuen als neutrale Dinge, als sog. adiaphora bzw. mesa bezeichnet, da diese für die Heilsvermittlung weder positiven noch negativen Einfluss hätten (Körner, Bilder, 237). Zwingli, der privat auch der Musik sehr zugewandt war (Aeschbacher, Musik, 8), hat alle unbiblischen Medienimpulse aus dem Kirchenraum entfernen lassen. Diese radikale Medienreduktion ist darauf zurückzuführen, dass Zwingli – wie auch Andreas Karlstadt – im Heiligenbild selbst den Götzen festgemacht hat. Als mögliche Versuchung sollen die Bilder daher verboten werden. Luther hingegen zieht die Grenze erst bei Anbetungsformen, die die Werkgerechtigkeit miteinbeziehen. Nicht das Bild selbst, sondern das in es projizierte Gotteswerk ist der Götze. Daher war es für Luther im Gegensatz zu Zwingli möglich, Bilder im weiteren Verlauf seiner reformatorischen Arbeit auch pädagogisch einzusetzen (von Loewenich, Bilder, 550).

Theologische Kurzsichtigkeit

Allerdings hat Zwingli im Rahmen seiner Bildkritik auch Ausnahmefälle erwähnt. Zum einen hat er dafür plädiert, dass die Kirchenfenster bestehen bleiben, sofern sie keine unanständigen Motive aufweisen (ZS III, 444; CR 91, IV, 95). Zudem würde die Distanz zu den Kirchenfenstern, so sein Argument, das Anbeten unmöglich machen. Nicht nur, dass das Herausschlagen aller Kirchenfenster finanziell und organisatorisch nicht hätte bewerkstelligt werden können, sie hatten schlicht und einfach keine liturgische Funktion. Zum anderen erwähnt der Zürcher Leutpriester die Skulptur Karls des Großen hoch oben auf dem Karlsturm des Großmünsters. Wie die Kirchenfenster war auch die Statue für eine Anbetung zu weit weg. Zwingli schreibt, „das mich die bilder wenig verletzen mögend, daß ich sy übel sehen mag“ (CR 91, IV, 95). Dem Wortlaut nach wird das theologische Argument zusätzlich von Zwinglis Kurz- bzw. Fehlsichtigkeit unterstützt (Finsler, Kurzsichtigkeit).

Bilder haben keinen pädagogischen Anspruch

Die reformierten Theologen haben sich sowohl gegen die ikonische Darstellung Christi, als eine sich im Bild widerspiegelnde Inkarnation, als auch gegen den pädagogischen Anspruch von Bildern ausgesprochen. Ein Grund ist sicherlich die Funktion des Bildes in der Frühen Neuzeit. Bilder wurden wie alle Handwerksprodukte zum Gebrauch hergestellt: als Kultbilder, um die Liturgie zu bereichern; als Andachtsbilder, um die individuelle Frömmigkeit zu steigern oder als Votivbilder, um das Versprechen für den himmlischen Beistand darzustellen. Die Bilder werden von Zwingli deshalb abgelehnt, da deren Funktion im Kirchenraum nicht eindeutig sind: sie haben gleichermaßen eine Erinnerungs-, Verweis- und Schutzfunktion – sie sind memoria, Ikone und Reliquie. Erst in der Aufklärung bzw. der Romantik wird Bildern ein sinnlicher Selbstwert zugesprochen (Jezler, Tempelreinigung, 80). Wie wir auf der Abbildung sehen können, hat das zur Folge, dass Luther im 19. Jahrhundert zum Bewahrer der Kirchenkunst stilisiert wird (Gustav König: „Luther dämpft den Bildersturm“, Stahlradierung, 1851). Im Kontrast dazu sitzt eine Figur in der rechten unteren Ecke und beobachtet missmutig, wie Luther die Bilderstürmer besänftigt. Die markante Mütze und die außergewöhnliche Darstellung im Profil lassen darauf schließen, dass es sich um einen weiteren Reformator handelt – um Zwingli. Für den humanistisch geschulten Zwingli war es selbstverständlich, dass sein spiritueller, direkter und souveräner Gottesbegriff mit der unbiblischen Funktion der Bilder nicht in Einklang zu bringen ist. Der Glaube kann nicht über Bilder vermittelt werden, da sie zur Verführung und Missinterpretation verleiten, wodurch „eine gewisse Gefahr der Entwertung des Glaubens droht“ (ZS III, 443).

Ohnmächtige Wut oder Political Correctness?

Gewisse kultur- oder mediengeschichtliche Einordnungen tendieren dazu, den (reformatorischen) Bildersturm in Zusammenhang mit heutigen Debatten über Cancel Culture zu bringen. Ist es jedoch redlich von einem tugend- und geistgewirkten Bildersturm der Reformationszeit auf heutige Phänomene der Political Correctness bzw. der Cancel Culture zu schließen (Isler, Raserei)? Ist der religiöse Bildersturm lediglich als unaufgeklärter „Ausdruck eines Ressentiments“ bzw. als eine „ohnmächtige[] Wut“ zu bezeichnen, „die sich einmal in den Rausch der Macht verwandeln will“? Oder kann das Vorgehen von Bilderstürmern wirklich als Versuch gedeutet werden, „die Kultur vom Bösen zu reinigen und alles zu unterdrücken, was der herrschenden Ideologie widersprach“ (Liessmann, Ende)? Und wie sieht es mit der Annahme aus, dass Bilderstürme in den verschiedenen Epochen und Religionen unvergleichbar sind (Janits, Bilderstürmer)?
Der Bildersturm wird auch als Ikonoklasmus bezeichnet. Bezeichnenderweise handelt es sich dabei nicht um die Zerstörung von Trugbildern, sog. Idolen, sondern von Ikonen, d.h. Kult- und Heiligenbildern. Der Begriff drückt den Vorwurf aus, dass fremd gewordene Bilder aus dem Bereich der Anbetung verbannt werden. Die bis anhin geglaubte reale Präsenz des Heiligen in den Bildern wird entlarvt – das Bild wird als Medium für die Reformierten überflüssig. Bilder werden einerseits zusehends zu Medien der Erinnerung; andererseits nehmen sie weiterhin eine Repräsentationsfunktion ein. Sie stehen dort für eine im öffentlichen Raum inszenierte Macht durch Führungspersönlichkeiten und -ansprüche. Konkurrierende Darstellungen hingegen verweisen auf Götzen oder Dissidenten. Beim Bilderstreit handelt es sich also in erster Linie um Herrschaftsverhältnisse, wobei die Bilder für die Aufforderung stehen, sich der repräsentierten Macht zu unterwerfen (Belting, Bild, 175–177).

Cancel Culture und Bildkritik

Mittels der Räumung von Gotteshäusern und der Beseitigung von Bildern im öffentlichen Raum wird eine Wiedereinsetzung der wahren Ordnung Gottes beabsichtigt (Holenstein/Schmidt, Bilder, 516f.). Allerdings bilden soziale, politische und wirtschaftliche Umbrüche den Rahmen für religiöse Reformen und Revolutionen und die damit im Zusammenhang stehenden Gewalt- und Herrschaftsakten. Auf dieser Ebene können sehr wohl Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen unterschiedlichen religiösen und politischen Bilderstürmen in verschiedenen Epochen herausgestellt werden (Janits, Bilderstürmer). Denn unabhängig von der Religion und Epoche sind Bilderstürme öffentliche Zurschaustellungen der Entmachtung des alten und der Einsetzung des neuen ›wahren‹ Glaubens (Holenstein/Schmidt, Bilder, 521f.). Ob es sich bei einem Bildersturm um einen Modernisierungsprozess oder einen Kulturabbruch bzw. um eine Tempelreinigung oder Barbarei handelt, ist immer auch eine Frage der Perspektive und der Deutungshoheit. Allerdings ist die Erinnerung an angetanes Leid und mutwillige Zerstörung strukturell nicht vergleichbar, weshalb es die Einzigartigkeit bei der Beurteilung der Erinnerungsgeschichte zu bewahren gilt.
Nicht nur das Erinnern, sondern auch das Löschen und Vergessen sind Bestandteile von Kulturprozessen (Weinrich, Lethe). Bei der Political Correctness bzw. dem stay woke und der damit verbundenen Cancel Culture handelt es sich allerdings um eine ganz spezifische Form des Löschens. Oft geht es weniger um sachliche Debatten als vielmehr um die Diskurshoheit in spätmodernen Mediengesellschaften. Während die Erzählung von der einen öffentlich verhandelbaren Vernunft abhandengekommen ist, sind Partikularinteressen zum Spielball medialer Anerkennung verkommen. Aufgrund des Kampfes um Aufmerksamkeit rücken die ›Schicksale‹ der gecancelten Personen wesentlich stärker ins Zentrum als die Themenfelder selbst (Daub, Evidenzen). Was gecancelt wird, so die These, ist in erster Linie eine angemessene Debatte über Gerechtigkeitsfragen und Erinnerungskulturen.

„Reformierte Entzauberung der Welt“

Demnach ist der Vergleich zwischen Cancel Culture und Bildkritik nicht so eindeutig. Weder bei Cancel Culture noch beim Bildersturm geht es – wie oft behauptet wird – nur um eine ›Meinungsdiktatur‹ und um Herrschaftsverhältnisse, sondern auch um Emanzipationsbestrebungen. Abschließend gilt es auf diese Zweideutigkeit des Bildersturms hinzuweisen. Die von den Reformierten vorangetriebene Konzentration auf das Wort hatte zum einen den Abbruch mit den eigenen Kultur- und Erinnerungsformen zur Folge (Schwerhoff, Bildersturm, 205f.). Zum anderen werden durch das Ausräumen von Sakralräumen auch hierarchische Strukturen und Zwänge hinterfragt. Dieser Abbruch kann auch als Rationalisierungsprozess gedeutet werden – als eine „Entzauberung der Welt“ (Max Weber). Mit der Reformation geht eine Medienrevolution einher. Es wird in diesem Zusammenhang eben nicht die Kunst, sondern das Heiligenbild zerstört. Erst im Zuge der Bildkritik um 1500 ist in der Folge eine Unterscheidung zwischen eigenständiger Kunst und Heiligenbilder möglich (Holenstein/Schmidt, Bilder, 514).
Mit der reformatorischen Einsicht, dass weder Priester, Liturgie noch Bilder als Heilsvermittler gelten, ist ein stärkerer Fokus auf das eigene Gewissen und den eigenen Glauben verbunden. Diese Veränderungen haben wichtige Impulse für Individualitätsprozesse und die moralische Selbstbehauptung der frühen Neuzeit geliefert. Zwinglis Absicht, sich von sinnlicher Ablenkung in Musik und Bild abzuwenden und den Fokus auf das Wesentliche zu richten – das Wort bzw. das andächtige auf Gott gerichtete Denken (Aeschbacher, Musik, 4) – können aus heutiger Perspektive durchaus als moderne Veränderungen gedeutet werden.

Macht eines neuen Glaubens

Aus der Perspektive der Reformatoren repräsentierten die kirchlichen Heiligenbilder die Macht des ›alten Glaubens‹. In diesem Zusammenhang wurden auch soziale und politische Fragen zum kirchlichen Eigentum, zum Zehnten, zur Leibeigenschaft oder den durch das Söldnerwesen aufkommende Einfluss fremder Herrscher auf die Eidgenossenschaft gesellschaftlich verhandelt (Scheiwiller, Christus). Anbetracht der geschilderten historischen Ereignisse und theologischen Überzeugungen gilt es abschließend zu fragen, inwiefern die Erinnerung an das vielschichtige Phänomen des Bildersturms für Reformierte heute von Interesse sein kann: Zum einen haben die Bilderstürme und die konsequente Ablehnung von ›Heilsmedien‹ nicht nur den Glauben, sondern auch die Sehgewohnheiten und das ›Kunstverständnis‹ verändert. Dem Verbot von Heiligenbildern in reformierten Orten folgte eine Phase, in der eine allgemeine Zurückweisung bildlicher Darstellungen zu beobachten war (Holenstein/Schmidt, Bilder, 524). Des Weiteren wird gar darauf hingewiesen, dass die reformierte ›Bilderarmut‹ mit der Kritik an der figurativen Darstellung der modernen abstrakten Kunst zusammenhängt (Lüthi, Tendenzen). Der heutige Umgang mit Bildern ist mit jenem des 16. Jahrhunderts nicht zu vergleichen. Das seltene und besondere Bild, das in der Frühen Neuzeit Gott repräsentiert, ist der inflationären Bilderproduktion der Moderne gewichen.

Das Deuten von Bildern ist notwendig

Wir kommen heute mit dem Löschen nicht mehr hinterher – die Bilder bestürmen uns. In diesem Zusammenhang wird das heutige Bildverständnis auch als »aufgeklärter Ikonoklasmus« beschrieben: Die Erwartung an eine durch Bilder vermittelte Realität und Wahrheit hat sich als Illusion erwiesen, weshalb vom Bild in erster Linie Effekte und Unterhaltung erwartet werden (Belting, Bild, 26). Das Bild steht heute weder für das Imaginäre, den Jenseitsbezug oder die Einzigartigkeit, sondern verweist ins Virtuelle und auf die Austausch- und Marktfähigkeit visueller Kommunikation in Werbung oder Kino (Belting, Bild, 23f.). Da Bildproduktion und -betrachtung zum menschlichen Leben gehören, ist eine theologische und kirchliche Auseinandersetzung mit Bildern notwendig. Während früher die Kirchen ausgeräumt wurden, wird heute die bildhafte Meditation und die Kunstsinnigkeit der bürgerlichen Religion im Kirchenraum hervorgehoben (Volp, Bilder, 566f.). Die schmucklose und leere Kirche der Reformierten kann dabei nicht einseitig zum asketischen Übungsraum stilisiert werden. Der bewusste und reduzierte Einsatz von Bildern im reformierten Kontext erinnert an deren Ambivalenz: wir sind den Bildern nicht nur im Sinne einer »Ikonomanie« (Günter Anders) wahnhaft verfallen, vielmehr bietet uns das Deuten der Bilder eine Orientierungshilfe in einer symbolisch verstandenen Lebenswelt.

Kein blinder Vandalismus sondern Humanismus

Zum anderen kann im Hinblick auf den reformatorischen Fokus auf das Wort auch über politische Herausforderungen nachgedacht werden. Analog zur (Bild-)Reduktion sind auch die politische Propaganda und die Instrumentalisierung der Cancel Culture als Vereinfachungsschemen zur Erklärung einer komplexen Welt zu verstehen. Denn oft wird Cancel Culture nicht im Kontext ihres ursprünglichen Anliegens bewertet, sondern in ihr Gegenteil verdreht. Dabei werden Forderungen nach Minderheiten- und Umweltschutz als elitäre Anliegen abgetan und gegen ein egoistisches und kurzlebiges Freiheitsverständnis ausgespielt. In Erinnerung an die Bilderstürme und die konfessionellen Auseinandersetzungen der Frühen Neuzeit sehen sich heutige Reformierte vor die Aufgabe gestellt, die eigene Glaubenstradition und -geschichte in einen (spät)modernen Kontext zu setzen. Sowohl Religion wie Bilder als auch totalitäre Politik und Soziale Medien sind in der Lage, via Vereinfachungen extreme Positionen bzw. ein Freund-Feind-Denken zu verschärfen. Vor diesem Hintergrund gilt es abschließend zu betonen, dass die Beweggründe Zwinglis für einen angeleiteten reformatorischen Bildersturm nicht auf einen blinden Vandalismus im Namen einer Theokratie, sondern auf die humanistische Überzeugung zurückzuführen sind, dass der unsichtbare Gott nur im Wort offenbart wird, weshalb Gott hinter der Schrift verborgen und aus den Bildern verbannt werden muss.

Thomas Scheiwiller
Universitätsassistent am Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien

Literatur

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Quellen

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Bild: Reformation 1524 Ittinger Sturm
Quelle: wikimedia commons