Synode H.B: seit 1999 als gleichwertig betrachtet – Protest von Evangelischer Allianz
Wien (epdÖ 12/2017) – Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs pro „Ehe für alle“ wird vom evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker begrüßt. „Für die Evangelische Kirche sind Vertrauen, Verlässlichkeit und die Übernahme von Verantwortung in der Gestaltung menschlicher Beziehungen von zentraler Bedeutung“, hält der Bischof in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst fest. Aus Sicht der Evangelischen Kirche biete die Ehe dafür beste Voraussetzungen und sei deshalb „ein Zukunftsmodell“. Sie bilde den rechtlichen Rahmen für ein Zusammenleben von zwei Menschen, das auf lebenslanger Treue beruhe. Für Martin Luther – „und im Jahr des Reformationsjubiläums soll daran erinnert werden“ – sei die Ehe „ein weltlich Ding“, erklärt der Bischof.
Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum nun vollständig geöffnet wird, „in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, ist aus meiner Sicht zu begrüßen“, so der Bischof. Es gehe um die rechtliche Gleichbehandlung und die Überwindung von allem, was Menschen diskriminieren könne. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau, die für den christlichen Glauben hoch einzuschätzen ist, werde dadurch keineswegs geschmälert. Bünker: „Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen.“
Auch die reformierte Synode begrüßt die „Ehe für alle“. Positiv bewertet das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich, dass der VfGh am Dienstag „diskriminierende Formulierungen in Bezug auf eingetragene Partnerschaft bzw. Ehe“ aufgehoben hat. Gleichzeitig erinnert die reformiere Synode in einer Aussendung daran, dass die Evangelische Kirche H.B. bereits seit 1999 Partnerschaften zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren als gleichwertig betrachte und Paaren, die auf Dauer zusammenleben wollen, Segnungsgottesdienste anbietet.
Protest gegen die VfGh-Entscheidung kommt hingegen von der Evangelischen Allianz. Der Entscheidung stehe man „höchst kritisch und ablehnend“ gegenüber, heißt es in einer Aussendung des Netzwerks evangelikaler Christen vom Donnerstag, 7. Dezember. Die VfGh-Entscheidung zur „Ehe für alle“ stehe „im Widerspruch zu Wortlaut und Sinn der Ehebestimmungen des ABGB, wo die Ehe explizit als Institut von zwei Personen verschiedenen Geschlechts bestimmt wird“, was nach Auffassung der Allianz keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare darstelle, weil der Ehebegriff dem Wesen nach nur bei einer Verbindung von Mann und Frau gegeben sei. Außerdem müsste der Staat ein „besonderes Interesse an der verschiedengeschlechtlichen Ehe haben und sollte diese besonders fördern, da sie die „natürliche Keimzelle der Gesellschaft“ darstelle. Die Allianz kritisiert weiters die „definitorische Autorität“ des VfGh und sorgt sich um die gesellschaftspolitischen Auswirkungen.
Stellungnahme der Synode H.B.
Bereits seit 1999 betrachtet die Evangelische Kirche H.B. Partnerschaften zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren als gleichwertig und bietet für Paare, die auf Dauer zusammenleben wollen, Segnungsgottesdienste an.
Daher begrüßt die Evangelische Kirche H.B. in Österreich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, in dem festgehalten wird, dass diskriminierende Formulierungen in Bezug auf eingetragene Partnerschaft bzw. Ehe aufgehoben werden.
(Reformiertes Kirchenblatt 12/2017)