Wie nicht-heterosexuelle Menschen Benachteiligung erleben
„An so a schwule Sau vermieten wir nicht“: Menschen, die nicht-heterosexuell sind, werden auch im Jahr 2025 noch ungleich behandelt – das zeigen die Ergebnisse einer Online-Umfrage von #aufstehn. Die gemeinnützige Organisation befragte dafür 2.034 Personen, wobei sich 34 Prozent der Befragten als nicht-heterosexuell identifizierten. Zu nicht-heterosexuellen Menschen zählen zum Beispiel schwule, lesbische oder bisexuelle Personen. Die Ergebnisse der #aufstehn-Umfrage zeigen, dass es noch ein langer Weg bis zur Gleichberechtigung in Österreich ist: Über 70 Prozent der nicht-heterosexuellen Befragten geben an, Diskriminierung im Alltag zu erleben.
Diskriminierung aufgrund von Sexualität ist in Österreich alltäglich
„Vermieterin sagte, es wäre ihr lieber, wenn wir aufgrund unseres Lesbisch-Seins ausziehen“: Die befragten nicht-heterosexuellen Personen berichten in der Umfrage detailliert von ihren Erfahrungen mit Diskriminierung. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie weit verbreitet Benachteiligung aufgrund der Sexualität im Alltag ist. Mehr als zwei Drittel der Betroffenen haben derartige Erfahrungen gemacht – lediglich etwa jede fünfte Person gibt an, bisher keine Diskriminierung erlebt zu haben.
„Wir schreiben das Jahr 2025 und trotzdem sind nicht-heterosexuelle Personen immer noch von alltäglicher Diskriminierung betroffen. Das ist unfassbar. Deshalb fordern wir die Regierung dazu auf, das Recht auf gleiche Behandlung für alle umzusetzen“, so Leonie Stein von #aufstehn. Mit der #aufstehn-Kampagne „Egal, auf wen du stehst – gleiche Behandlung für alle!“ setzen sich bereits fast 15.000 Menschen für Gleichbehandlung unabhängig von sexueller Orientierung ein. Hintergrund: Im Alltag bestehen große rechtliche Lücken – Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Sexualität gibt es aktuell nur in der Arbeit.
Besonders hohe Diskriminierung in der (Aus-)Bildung
Am häufigsten berichten nicht-heterosexuelle Befragte von Diskriminierung in der (Aus-) Bildung – über 30 Prozent haben hier bereits Benachteiligung erlebt. Ein Grund dafür ist, dass Schüler_innen, Auszubildende oder Studierende den Großteil ihres Alltags in Bildungseinrichtungen verbringen. Dort sind sie nicht vor Diskriminierung geschützt. Und gleichzeitig können Betroffene die Schule oder die Ausbildung oft nicht einfach wechseln.

„Heterosexualität wird leider immer noch häufig als ‘Normalfall‘ angesehen. Queerness wird dadurch als ‘Abweichung‘ wahrgenommen. Das schafft einen Nährboden für Diskriminierung und ist einer der Gründe, warum die Benachteiligung von nicht-heterosexuellen Menschen im Bildungsbereich besonders hoch ist“, berichtet Stein.
Auch im Dienstleistungsbereich erleben nicht-heterosexuelle Befragte mit 28 Prozent häufig Diskriminierung. Oft werden ihnen Dienstleistungen verweigert – wie die Mitnahme mit dem Taxi oder der Besuch eines Restaurants. So berichten Betroffene beispielsweise: „Ich wurde aufgefordert, das Flirten mit meiner Freundin zu unterlassen oder das Lokal zu verlassen.“ oder „Der Taxifahrer hat sich geweigert, uns zu einem homosexuellen Clubbing zu fahren.“
Am Wohnungsmarkt berichten rund 12 Prozent der nicht-heterosexuellen Befragten von Diskriminierung. Besonders erschreckend ist hier, dass die Sexualität von Vermieter_innen offen als Grund angeführt wird, die Wohnung an jemand anderen zu vermieten, wie dieses Beispiel zeigt: „Wir haben uns als Nachmieter für eine Wohnung interessiert, diese dann nicht bekommen, weil man lieber ein ’normales Paar‘ wolle, man wisse nicht wie die Nachbarn reagieren.“ Von solchen oder ähnlichen Erfahrungen berichten mehrere Umfrage-Teilnehmer_innen.
Kein rechtlicher Schutz für Betroffene
In Österreich gilt zwar das Gleichbehandlungsgesetz (GIBG), nach dem Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gleich behandelt werden müssen – allerdings nur in der Arbeitswelt. Wer nicht heterosexuell ist, kann also im Alltag unfair behandelt und benachteiligt werden, und kann sich rechtlich nicht dagegen wehren.
Die Umfrage von #aufstehn macht deutlich, wie dringend diese gesetzliche Lücke geschlossen werden muss: 58,2 Prozent der nicht-heterosexuellen Befragten geben an, sich nach einer Diskriminierungserfahrung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gewünscht zu haben, rechtliche Schritte einleiten zu können.
Diskriminierung von trans-, inter- und nicht-binären Personen
Bei Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität gibt es ebenfalls noch starken Aufholbedarf. Denn Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nicht völlig mit der bei Geburt zugewiesenen übereinstimmt – zum Beispiel transgeschlechtliche, nicht-binäre, oder intergeschlechtliche Personen – sollten eigentlich durch das Gleichbehandlungsgesetz geschützt werden. Tatsächlich geben aber nur 6,6 Prozent der trans, inter oder nicht-binären Personen an, sich davon tatsächlich vor Diskriminierung geschützt zu fühlen. 32,9 Prozent erleben aufgrund ihrer Geschlechtsidentität als trans, inter oder nicht-binäre Person Diskriminierung.
Neben der Umsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung für alle, muss noch einiges passieren. Auch verpflichtende Fortbildungen oder Seminare, für Lehrkräfte und Gesundheitspersonal sind notwendig. Denn nur so können wir es schaffen, dass Menschen in Österreich, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, gleichberechtigt und ohne Angst vor Diskriminierung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Viola Kurz
Marketing/ Presse bei #aufstehn
Digital Media Management
